Spendenbescheinigung – Verein der Freunde und Förderer

1. Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV

Bei Zuwendungen bis zu 300 Euro benötigen Sie keine gesonderte Spendenbescheinigung von uns. Zur Anerkennung Ihrer Spende bzw. Ihres Mitgliedsbeitrages als Zuwendung durch das Finanzamt ist es ausreichend den entsprechenden Kontoauszug und das unter dem unten stehenden Link eingestellte Dokument dem Finanzamt vorzulegen.

Vereinfachter Zuwendungsbescheid (PDF)

 

2. Zuwendungsbestätigung

Bei Zuwendungen über 300 Euro erhalten Sie von uns automatisch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster.